Terms and conditions

General Terms and Conditions

COWORKING AGBs | Allgemeine Geschäftsbedingungen Coworking (Stand: Juli 2021)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Mates GmbH & Co. KG, nachfolgend „MATES“ genannt, die diesen gegenüber ihren Kunden/Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch MATES keine Geltung. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer.

§1 LEISTUNGEN

Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von MATES ist die Bereitstellung von Coworking-Arbeitsplätzen sowie die Mitgliedschaft in der MATES Community.

Folgende Zusatzleistungen sind optional über das Verwaltungssystem zubuchbar: Post-Service & Besprechungsräume. Der Umfang der Tarife, Preise und Details sind jederzeit unter mates.network und im Verwaltungssystem einsehbar. Alle Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt.

§2 ZUGANG

Durch Abschluss eines Nutzungsvertrages erhält der Kunde Zugang zu dem benannten Objekt. Bei Buchung des Paketes, das einen Zugang 24/7 beinhaltet, erhält der Kunde einen eigenen Handy-Zugang. Der Zugang ist damit für den Kunden zu jeder Zeit möglich.

Ansonsten ist der Zugang nur während der Öffnungszeiten von Mo-Fr. zwischen 09 und 18 Uhr unbeschränkt möglich. Schlüssel/Handy-Zugänge und persönliche Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

Der Kunde verpflichtet sich, sich zu Beginn der Arbeitszeit im Verwaltungssystem anzumelden. Ist die Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich, muss unverzüglich MATES informiert werden. Sofern der Kunde gegen die Anmeldepflicht verstößt, ist MATES berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Tagespasses von dem Kunden zu fordern.

§3 VERANSTALTUNGEN

Pro Monat können maximal zwei Veranstaltungen von MATES in den Räumen stattfinden, währenddessen alle Räume nicht zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungstermin wird mindestens 2 Wochen im Voraus bekannt gegeben. Eine Nutzung des Arbeitsplatzes während der Veranstaltung ist nicht möglich. Der Kunde hat keine Ansprüche wegen der verkürzten Öffnungszeit.

Der Kunde ist verpflichtet alle eigenen Gegenstände aus dem Bereich Großraum, Besprechungsraum und Küche im Vorfeld einer Veranstaltung zu entfernen. Dies gilt nicht für Kunden mit einem festen Arbeitsplatz.

§4 KÜNDIGUNG

Vertragsverhältnisse zwischen MATES und dem Kunden verlängern sich auf unbestimmte Zeit, sofern der Kunde nicht 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich (auch per E-Mail oder über das Verwaltungssystem) mitteilt, dass der Vertrag nicht verlängert werden soll. Dies kann auch durch einen Tarifwechsel im Verwaltungssystem erfolgen. Die Kündigungsfristen der Teambüros können hiervon abweichen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§5 LEISTUNGEN / LEISTUNGSORT

MATES erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich in dem bezeichneten Objekt. Der Arbeitsplatz darf nur durch den Kunden und der in dem Mietvertrag genannten Person/Firma und dem angegebenen Zweck genutzt werden. Die Nutzung eines Arbeitsplatzes beinhaltet Tisch, Stuhl, Drucker, Internetzugang, Stromanschluss, Kaffee/Tee/Wasser-Flat sowie die Nutzung der Sanitäreinrichtungen.

Der Kunde prüft vor Beginn seiner Nutzung die Ordnungsgemäßheit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

§6 ZUGANGSBEDINGUNGEN UND VERHALTENSREGELN

Der Kunde erkennt die öffentliche Hausordnung als verbindlich an. Die Hausordnung hängt am Eingang aus. Jeder Kunde verpflichtet sich, folgende Maßnahmen durchzuführen, wenn er als letztes die Räume verlässt:

  • Schließen der Fenster
  • Reinigen und Ausschalten der Kaffeemaschine
  • Ausschalten des Lichtes
  • Verschließen des Hauseingangs

Der Verlust eines Schlüssels ist unverzüglich zu melden. Sofern der Kunde die Meldung unterlässt, ist er verpflichtet, Mates alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

Ein Zahlungsverzug des Kunden berechtigt MATES zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt den Kunden nicht dazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für während der Zurückbehaltungsdauer angefallene Dienstleistungen zu mindern.

Jeder Kunde darf lediglich seinen Arbeitsplatz nutzen. Sofern der Kunde einen Tarif nutzt, in dem kein fester Arbeitsplatz beinhaltet ist, ist er verpflichtet, nach Ende der gebuchten Arbeitszeit diesen in einem ordentlichen, sauberen und nutzbaren Zustand zurückzulassen (CLEAN DESK). Der Besprechungsraum und die verfügbare Ausstattung müssen über das Verwaltungssystem gebucht werden.

§7 VERFÜGBARKEIT

Sofern der Kunde einen Tarif wählt, in dem kein fester Arbeitsplatz garantiert wird, ist die Nutzung eines Arbeitsplatzes nur möglich, wenn freie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Die Arbeitsplätze werden nach „First Come – First Serve“ –Prinzip vergeben; Arbeitsplätze können nicht reserviert werden. Rückfragen und Beanstandungen können dem Betreiber im Verwaltungssystem, per e-Mail an hello@mates-muenchen.de oder persönlich vor Ort mitgeteilt werden.

§8 HAFTUNG VON MATES

Die verschuldensunabhängige Haftung von MATES wegen Mängeln in den Räumen von MATES, die bei Abschluss des Nutzungsvertrages vorhanden waren, wird ausgeschlossen.

MATES übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen von MATES. Dies gilt auch bei Nutzung von Schließfächern. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung. Jeder Kunde ist selbst für seine Büroausstattung verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Soweit eine Haftung der MATES für Vermögens- oder Personenschäden gegenüber einem oder mehreren Kunden besteht und nicht auf einer vorsätzlichen oder unerlaubten Handlung beruht, ist die Haftung auf 10.000,00 EUR je Kunde begrenzt. Entsteht der Schadensersatzanspruch durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet des Vorstehenden in der Summe auf 500.000,00 EUR begrenzt. Übersteigen die Ansprüche mehrerer Kunden diese Höchstgrenze, so wird der Anspruch des einzelnen Kunden in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz desjenigen Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Das Haftungslimit versteht sich einschließlich sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§9 HAFTUNG DES KUNDEN

Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und von MATES geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstals eines Gegenstandes, der dem Kunde von der MATES geliehen oder überlassen wurde. Der Kunde haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen.

§10 INTERNETZUGANG

Der Kunde verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. MATES sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu.

Der Kunde hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoß gegen Urheberrechte haftet der Kunde allein. Soweit MATES hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, MATES von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen MATES geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann der Kunde nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen. Es obliegt allein dem Kunden, sich gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

MATES gewährt dem Kunden Zugang zum Internet und stellt die Verbindung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht von MATES, sondern von Dritten angeboten. MATES übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmäßigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Mitglied abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch den Kunden. MATES haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Kunden zu zahlen. Der Kunde ist nicht befugt, MATES im Außenverhältnis zu verpflichten.

MATES weist den Kunden daraufhin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, das Computersystem des Kunden sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden. MATES übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Die Leistungen von MATES entbinden den Kunde nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmäßige Datensicherung sowie regelmäßige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle.

§11 LEISTUNGSSTÖRUNGEN

Leistungsstörungen hat der Kunde unverzüglich im Verwaltungssystem oder unter hello@mates-muenchen.de oder unter der Telefonnummer 089 90 17 52 77 mitzuteilen. MATES wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. MATES verpflichtet sich, mit der Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen.

§12 DATENERFASSUNG

Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Kunden darf von MATES erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermäßigen Verbrauch wird der Kunde rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Kunden können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden. Eventuelle Videoaufnahmen der Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle werden erfasst und gespeichert.

§13 DATENSCHUTZ

MATES beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Kunde kann nach Beendigung der Mitgliedschaft die Löschung seiner Daten verlangen, soweit MATES kein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn MATES gegenüber dem Kunden noch Forderungen zustehen.

§14 TARIFE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die jeweils im Verwaltungssystem der Mates ausgewiesenen Tarife und Preise.

Sofern es sich um monatliche Zahlungen handelt, bezahlt der Kunde per Dauerauftrag oder Kreditkarte oder er ermächtigt MATES zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die MATES infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am ersten Tag der Vertragslaufzeit fällig. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Kommt der Kunde durch Versäumnis in Verzug, behält sich MATES vor, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu erheben. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Schuldhafter Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt MATES zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist.

§15 FOTOS, LIVESTREAMS, VERANSTALTUNGEN, MEDIENPRÄSENZ

Der Kunde willigt darin ein, dass MATES Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen von MATES erstellt. MATES ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Der Kunde stimmt einer Veröffentlichung im Internet und sämtlichen anderen Medien ausdrücklich zu.

§16 POSTEMPFANGSSERVICE

Sofern der Kunde den Postempfangsservice von MATES nutzt, verpflichtet er sich, mindestens einmal wöchentlich seine eingegangene Post abzuholen. Eingehende Post wird von MATES eine Woche gelagert. Nach Ablauf der Woche ist MATES berechtigt, die eingegangene Post an die vom Kunden in der Anmeldung angegebene Anschrift zu versenden. Die Kosten der Weiterleitung ergeben sich aus der aktuellen Preisliste und sind im Verwaltungssystem einsehbar.

Post des Kunden, die MATES nach Ablauf der Nutzungszeit des Postempfangservices oder nach Beendigung der Vertrages zugeht, kann MATES zu den oben genannten Konditionen an die letzte bekannte Anschrift des Kunden weiterleiten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Kann die Post unter dieser Anschrift nicht zugestellt werden, geht die Post entschädigungsfrei in das Eigentum von MATES über. Ebenso geht das Eigentum entschädigungsfrei auf MATES über, wenn MATES das Mitglied unter der angegebenen e-Mail-Adresse über einen Posteingang informiert hat, die Post zwei Monate gelagert hat, ohne dass der Kunde seine Post abgeholt hat.

Hat der Kunde mit MATES keine Vereinbarung über den Postempfang getroffen und gehen trotzdem Sendungen an den Kunde bei Mates adressiert ein, ist MATES ermächtigt eine Gebühr in Höhe von 3,00 EUR brutto je empfangener Sendung dem Kunden in Rechnung zu stellen.

§ 17 GERICHTSSTAND

Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien– sowie kein ausschließlicher Gerichtsstand einschlägig ist – der Sitz von MATES.

MEETINGRÄUME AGBs | Allgemeine Geschäftsbedingungen Raumvermietung (Stand: Juli 2021)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedigungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Mates GmbH & Co. KG MATES als Vermieterin von Meeting- und Veranstaltungsräumen und der/dem Mieter_in.

§1 NUTZUNGSGEGENSTAND

An zwei Standorten in München vermietet MATES unterschiedliche Räume für Meetings und Veranstaltungen. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. MATES übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der von dem/der Mieterin gewünschten Ausstattung (Veranstaltungstechnik, Präsentationstechnik, sowie evtl. Bestuhlung). Der/die Mieter in ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. MATES ist grundsätzlich bestrebt, Anfragen entsprechen zu können. Ein Anspruch auf Raumnutzung besteht jedoch nicht.

§2 CATERING

Catering kann über MATES von einem externen Cateringunternehmen bezogen werden. Je nach Personenanzahl bietet MATES verschiedene Catering-Pakete zu festen Preisen an. Die Abrechnung erfolgt durch MATES. Wird ein individuelles Catering gewünscht, kann dieses in Absprache mit MATES separat angeboten werden. MATES behält sich in diesem Fall vor, eine Pauschale für Service und Organisation zu erheben. Wird ein Catering gewünscht, muss die Bestellung spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin durch MATES erfolgen. Der Mieter hat außerdem die Möglichkeit, Speisen selbst mitzubringen. In diesem Falle erfolgt kein Anspruch auf Service durch MATES. Getränke (Kaffee, Tee, Wasser, Auswahl an antialkoholischen Getränken) können ebenfalls direkt von MATES bezogen werden. Die Abrechnung erfolgt Pauschal (Getränke-Flatrate) oder nach Verzehr.

§3 NUTZUNGSGEBÜHREN

Die Rechnung wird nach dem Veranstaltungstermin fällig und ist spätestens 14 Arbeitstage nach Erhalt der Rechnung auf das von MATES benannte Konto zu überweisen (siehe Zahlungsmodalitäten). Mit den Nutzungsgebühren sind Nebenleistungen wie die übliche Reinigung der Räume und die Bereitstellung der Basis-Ausstattung abgegolten. Anfallende Kosten für Zusatzausstattung, Präsentationsmaterial, Catering oder Personal werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Geht eine Raumnutzung über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus, wird die zusätzliche Zeit nachträglich erfasst und mit der Abschlussrechnung in Rechnung gestellt. Für Buchungen außerhalb der Öffnungszeiten (Mo-Fr 09:00 – 18:00 Uhr) oder am Wochenende wird eine zusätzliche Pauschale von 50% - 100% des normalen Mietpreises erhoben.

§4 STORNIERUNG

Für eine Stornierung des bereits gebuchten Raums fallen folgende Stornokosten an (für kleinere Räume gelten eventuell abweichende Stornobedingungen):

bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum fallen keine Stornogebühren an; bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum fallen 25% der vereinbarten Raummiete an; bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum fallen 50% der vereinbarten Raummiete an; bis 1 Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum fallen 75% der vereinbarten Raummiete an. Bei einer späteren Stornierung wird die gesamte Raummiete in Rechnung gestellt.

MATES kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Mieterin/der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird.

Die Vermieterin/der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Mieterin/der Mieter die vertraglichenVerpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.

§5 ÖFFNUNGSZEITEN / RAUMVORBEREITUNG / BESICHTIGUNG

Unsere MATES Coworking Spaces sind telefonisch von Montag – Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr besetzt. Fragen zu Buchungen können in diesem Zeitraum über 089/18 92 6795 beantwortet werden. Eine Besichtigung der Räumlichkeiten kann nach rechtzeitiger Absprache mit MATES während der Öffnungszeiten erfolgen.

Unser Personal ist während des Buchungszeitraums vor Ort. Ein Zutritt zu den Räumlichkeiten kann maximal 10 Minuten vor Beginn des Buchungszeitraumes gewährleistet werden. Die Zeit für die Vorbereitung des Raums ist im Buchungszeitraum enthalten. Soll die Vorbereitung vor den offiziellen Öffnungszeiten erfolgen, muss dies vorab mit MATES abgestimmt werden. Zusatzstunden werden separat berechnet.

§6 AUSSCHLUSSKRITERIEN

Die Mieterin/der Mieter bekennt, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden:

  • Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
  • Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.

Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oderverfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.

Die Mieterin/der Mieter versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genanntenInhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von derVeranstaltung auszuschließen.

Die Mieterin/der Mieter versichert außerdem, dass während der Veranstaltung die Technologie von L. RonHubbard nicht angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.

Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Die Vermieterin/der Vermieter und Beauftragte der Vermieterin/des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.

§7 PFLICHTEN DER MIETER/DES MIETERS

Die Mieterin/der Mieter versichert, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Die Mieterin/der Mieter ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

Die Mieterin/der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Sie/er trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Sie/er ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.

Die Mieterin/der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.

Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat die Mieterin/der Mieter diese der Vermieterin/dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.

Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit der Mieterin/des Mieters. Auf Verlangen der Vermieterin/des Vermieters hat die Mieterin/der Mieter den Nachweis der Entrichtung der GEMA-Gebühren zu erbringen.

Die Mieterin/der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum zugelassene Personenzahl nicht überschritten wird (die empfohlene Personenzahl kann der Website entnommen werden). Bei Überschreitung haftet die Mieterin/der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.

Die Mieterin/der Mieter hat die bestehende Hausordnung (Golden Rules, siehe Anlage) zu beachten.

§8 HAFTUNG

8.1 Haftung der Mieterin/des Mieters Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind. Bei größeren Veranstaltungen wird der Mieterin/dem Mieter empfohlen, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 500.000 € für Sach- und Personenschäden) abzuschließen.

8.2 Haftung der Vermieterin/des Vermieters Die Vermieterin/der Vermieter stellt der Mieterin/dem Mieter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von der Vermieterin/dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt. Die Vermieterin/der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vermieterin/der Vermieter haftet nicht für von der Mieterin/dem Mieter eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).

§9 VETRAGSSTRAFE

Sofern der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, der Hausordnung der Vermieterin zuwiderhandelt, den Ruf der Vermieterin schädigt, zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorhersehen konnte, und/oder an strafbaren Handlungen beteiligt ist und/oder diese duldet, hat der Mieter der Vermieterin unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs für jeden Verstoß eineVertragsstrafe von 5.100 € zu zahlen. Auch bei Zahlung der Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.

NETZWERK AGBs | Allgemeine Geschäftsbedingungen Community (Stand: Juli 2021)

§1 PRÄAMBEL

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der MATES GmbH & Co. KG MATES als Betreiberin der Website www.mates.network und den registrierten Mitgliedern. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer. Abweichende Geschäftsbedingungen der Mitglieder, die imWiderspruch zu diesen Nutzungsbedingungen stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch MATES keine Geltung.

§2 VERTRAGSGEGENSTAND

2.1 MATES stellt unter www.mates.network eine Informations- und Vernetzungsplattform zur Verfügung, die dem Mitglied die Möglichkeit zu Selbstdarstellung, Information und Angebotsofferten gibt. An unmittelbar zwischen den Mitgliedern abgeschlossenen Verträgen ist MATES weder als Vermittler noch als Vertreter beteiligt. Ein Anspruch der Mitglieder aus diesenVerträgen besteht daher gegen MATES nicht.

2.2 Die jeweils aktuelle Übersicht der Leistungen in den Mitgliedschaftsarten/Accounts ist über www.mates.network abrufbar. MATES behält sich das Recht vor, zur fortlaufenden Weiterentwicklung der Plattform das Leistungsangebot zu erweitern, zu verändern, zu verringern oder teilweise einzustellen, soweit damit die Interessen der Mitglieder nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Ansprüche der Mitglieder auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz ergeben sich daraus nicht.

2.3 MATES gewährt dem Mitglied eine im Rahmen der technischen Möglichkeiten bestmögliche Verfügbarkeit der Inhalte und Leistungen. MATES ist berechtigt, für notwendige Wartungs-, Sicherheits- oder Aktualisierungsarbeiten die Zugriffsmöglichkeiten von www.mates.network zu unterbrechen. Für Störungen der Verfügbarkeit, die außerhalb des Einflussbereiches von MATES liegen, ist MATES nicht verantwortlich.

§3 PFLICHTEN DER MITGLIEDER

3.1. Das Mitglied ist verpflichtet,

3.1.1. auf www.mates.network, in der Kommunikation unter Mitgliedern und in jedweder Kommunikation, auch lediglich auf der Plattform, ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben zu machen und keine Pseudonyme zu verwenden;

3.1.2. in Datenfeldern nur Angaben zu machen, für die das jeweilige Datenfeld nach seiner Beschreibung vorgesehen ist, und Angaben, insbesondere zu Kontaktdaten, nicht an anderen als den vorgesehenen Stellen zu machen;

3.1.3. seine Angaben auf www.mates.network aktuell und vollständig zu halten, insbesondere eine Veröffentlichung zu löschen, sobald ein Angebot nicht mehr aktuell ist;

3.1.4. auf www.mates.network ausschließlich solche Inhalte zu veröffentlichen (insbesondere bei der Erstellung eines eigenen Profils oder eigener Projektausschreibungen), die im Rahmen der Zweckbestimmung von www.mates.network zur Anbahnung eines Dienst-, Werk-, Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses unmittelbar zwischen den Mitgliedern dienen. Sachfremde Veröffentlichungen und interne Nachrichten (z. B. Werbung) sind unzulässig, insbesondere interne Nachrichten, die nicht personalisiert sind oder keinen klaren Bezug zum Profil des Empfängers aufweisen.

3.1.5. seine Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben;

3.1.6. alle Informationen und Daten, die er von anderen Mitgliedern im Rahmen der Nutzung von www.mates.network erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht weiterzugeben oder zugänglich zu machen;

3.1.7. jede Handlung zu unterlassen, die die Funktionalität der technischen Infrastruktur von www.mates.network beschädigt oder beeinträchtigt oder die Verfügbarkeit der von www.mates.network gespeicherten Daten beeinträchtigt;

3.1.8. auf www.mates.network keine rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen und keine Rechte Dritter zu verletzen; insbesondere keine beleidigenden, verleumderischen, pornografischen, jugendgefährdenden oder sonst rechtsverletzenden Inhalte zu veröffentlichen oder auf solche zu verweisen. Dies gilt auch bei der Kommentierung von Beiträgen.

3.2. Das Mitglied sichert zu, hinsichtlich der von ihm bereit gestellten Inhalte Inhaber aller zu einer Veröffentlichung erforderlichen Rechte zu sein.

3.3. MATES behält sich das Recht vor, von den Mitgliedern veröffentlichte Inhalte zu löschen, wenn diese rechtswidrig sind, gegen die guten Sitten verstoßen, mit Zweck undForm von MATES unvereinbar sind, insbesondere wenn sie diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen widersprechen, oder wenn MATES die Veröffentlichung aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

3.4. Im Falle einer Verletzung von Rechten Dritter durch Veröffentlichungen des Mitglieds auf www.mates. network, stellt das Mitglied MATES von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

3.5. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder sonstige Verwertung der auf www.mates.network bereitgestellten Daten und Informationen zu anderen Zwecken als der Anbahnung eines Dienst-, Werk-, Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließlich unmittelbar zwischen den Mitgliedern vonMATES ist untersagt. Unzulässig ist insbesondere der Einsatz von Crawlern, Skriptenund anderen Softwaretechnologien im Rahmen des Angebots von www.mates.network.

3.6. Unzulässig ist, die über www.mates.network erlangten Daten kommerziell weiterzuverarbeiten, mit diesen Daten zu handeln, oder sich an die Mitglieder mit Werbung zu wenden, wenn die beworbenen / angebotenen Produkte oder Dienstleistungen in Konkurrenz zu MATES stehen. Bei einer Verletzung dieser Bestimmungen wird eine von MATES festzusetzende Vertragsstrafe von bis zu EUR 5.000,- fällig. Darüber hinausgehende Ansprüche von MATES bleiben unberührt.

3.7. Verstößt das Mitglied gegen Verpflichtungen, die ihn nach den Bestimmungen dieses Vertrages treffen, ist MATES berechtigt, das Mitgliedskonto vorübergehend zusperren oder den Vertrag mit dem Mitglied gemäß Ziffer 7.2 aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§4 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Für die Angebote von MATES gelten die zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistungserbringung geltenden und über www.mates.network abrufbaren Preislisten

4.2. Die Entgelte für den Empfang der Leistungen von MATES sind zahlbar sofort nach Erhalt einer gestellten Rechnung. Der Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen und Zahlungserinnerungen per E-Mail übermittelt werden.

4.3. MATES behält sich das Recht zur Anpassung der jeweils geltenden Preise vor. Preisanpassungen gelten nicht für Bestandskunden, sondern nur für neuabgeschlossene Mitgliedschaften.

4.4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch das Mitglied ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.5. Sofern es sich um monatliche Zahlung handelt, ermächtigt das Mitglied MATES zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift oder durch Kreditkarte.

§5 HAFTUNG

5.1. MATES haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit von Angaben, die von den Mitgliedern veröffentlicht werden.

5.2. MATES haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden nur, wenn MATES, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben oder der Schaden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zurückzuführen ist. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

5.3. Bei der Haftung für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass MATES grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, sowie bei der Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern, die nicht Geschäftsführer oderleitende Angestellte von MATES sind, ist die Haftung von MATES auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

§6 DATENSCHUTZ

MATES erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Mitglieds im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

§7 BEENDIGUNG DES VERTRAGS

7.1. Der Vertrag über eine kostenlose Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Angabe vonGründen gekündigt werden.

7.2. Der Vertrag über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft läuft zunächst über den vomMitglied gebuchten Mindestnutzungszeitraum. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung durch das Mitglied oder MATES, so verlängert sich die kostenpflichtige Mitgliedschaft jeweils um Verlängerungszeiträume der gleichen Dauer. Der Vertrag über eine kostenpflichtigeMitgliedschaft kann von den Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Soweit keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von den Vertragsparteien ohne Wahrung einer Frist gekündigt werden.

7.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied gesetzliche Vorschriften verletzt, gegen wesentliche Verpflichtungen nach diesem Vertrag verstößt oder den guten Ruf von MATES erheblich gefährdet.

7.4. Nach der Vertragsbeendigung ist Mates berechtigt, alle von dem Mitglied auf www.mates.network veröffentlichten Inhalte zu löschen.

§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

8.2. Die Abtretung von Forderungen aller Art gegen MATES an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

8.3. Mates behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Nutzungsbedingungen zu ändern. MATES wird dem Mitglied über eine eventuelle Änderung und die neuen Nutzungsbedingungen informieren. Das Mitglied hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt dieser Information zu kündigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Änderung von dem Mitglied als genehmigt. MATES wird das Mitglied bei der Benachrichtigung über eine Änderung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen darauf hinweisen, dass die neuen Nutzungsbedingungen nach Ablauf von 2 Wochen als genehmigt gelten.

8.4. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit das Mitglied ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist das Gericht am Sitz von MATES als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand besteht. MATES ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Mitglieds zu klagen.

8.5. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Die Vertragschließenden sind verpflichtet, unwirksame Teile einer Klausel im Wege der ergänzenden Vereinbarung unverzüglich durch eine solche Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche Abrede als ersetzt.